Wissenswertes rund um das Thema Glasschaden
RepairConcepts: Ihr Glas-Ratgeber
Glasschäden können viel Geld kosten. Denn in Häusern, Wohnungen und Gewerbeimmobilien befindet sich immer mehr und immer hochwertigeres High-Tech-Glas (Isolierglas, Einscheibensicherheitsglas (ESG), Verbundsicherheitsglas (VSG), Sonnenschutzglas usw.): Überdachungen für Wintergärten, große Terrassentüren, Glasmöbel, Duschkabinen, begehbares Glas, Glasbausteine, Haustürfüllungen mit Glaseinsatz, Dachfensterverglasungen, Spiegel, Aquarien und schließlich immer mehr hochwertigere und größere Glaskeramik-Kochfelder (Strahlheizkörper, Induktion).
RepairConcepts ist das führende Dienstleistungsunternehmen für die Versicherungswirtschaft in der Beseitigung/Behebung von Glasschäden und wird z.B. nach erfolgter Schadenmeldung einer zerbrochenen Glaskeramik-Kochfläche mit dem Austausch der Glaskeramik-Platte (Reparatur) oder dem Austausch des kompletten Glaskeramik-Kochfeldes inkl. Elektronik betraut. Eine umfassende Beratung und Betreuung des Kunden der Versicherung, der direkte Kontakt zu allen Beteiligten (Hersteller, Techniker, Kunde, Agentur, Versicherung) und eine schnelle und unkomplizierte Bearbeitung der Glasschäden hat für RepairConcepts hierbei oberste Priorität.
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Wer kommt nun im Schadensfall auf: Die Wohngebäudeversicherung deckt Glasschäden an Fenstern und sonstigen fest installierten Verglasungen ab, sofern sie durch Feuer, Leitungswasser oder Sturm (ab Windstärke 8) hervorgerufen wurden Für größere bzw. teure Gebäudeverglasungen sollte also der Abschluss einer (zusätzlichen) Glasversicherung unbedingt in Betracht gezogen werden.
In der Hausratversicherung sind alle Einrichtungsgegenstände in einem Haus oder einer Wohnung gegen Schäden durch Feuer, Leitungswasser und Sturm sowie Diebstahl und Vandalismus abgesichert. Wie bei der Gebäudeversicherung kann auch hier eine zusätzliche Glasversicherung sinnvoll sein.
Für Glasschäden aller Art – d.h. Zerstörungen oder Beschädigungen durch Bruch, z.B. durch fußballspielende Kinder – ist eine Glasversicherung abzuschließen. Entweder als Zusatzmodul zur Gebäude- bzw. Hausratversicherung oder als reine Glasversicherung. Abgedeckt sind in der Regel alle Schäden an Gebäude- und Mobiliarverglasungen und mit einem Zusatz auch das Glaskeramik-Kochfeld. Hier werden oft Pauschalen angeboten, damit nicht alle Glasflächen angegeben werden müssen. Schließlich können Glasschäden auch ein Fall für die Privathaftpflichtversicherung sein. Sie springt dann ein, wenn man das Eigentum eines Dritten durch Fahrlässigkeit beschädigt, also wenn man beispielsweise bei Freunden aus Versehen einen Gegenstand auf den Glastisch fallen lässt.